Finanzierung/Förderung

Finanzierungs- / Fördermöglichkeiten

Eine fundierte Ausbildung ist der Grundstein für eine solide Karriere. Um Ihre Karrierechancen zu verbessern oder diese auszubauen sind Weiterbildungen in Fachbereichen unabdingbar. Diese sind häufig mit Kosten verbunden, welche nicht gedeckt werden können. Um Sie als Privatperson oder als Unternehmen zu unterstützen bieten wir Ihnen nachfolgend Möglichkeiten an, durch welche Sie finanzielle Unterstützung erhalten können.

Finanzierung

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen ab sofort Führerscheinfinanzierungen über unseren Partner Finanzfair GmbH anbieten können. Bei Fragen können sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren.

  • Grundsätzliche Voraussetzungen zur Finanzierung

    Der Kreditnehmer muss grundsätzlich volljährig sein. Bei Minderjährigen Fahrschülern muss eine volljährige Person (z.B. Elternteil, Großeltern) als Kreditnehmer eintreten.


    Keine negativen Schufaeinträge!

  • Wer wird gefördert?

    Folgende Personengruppen werden gefördert:


        - Auszubildende,

        - Studenten,

        - Angestellte,

        - Selbstständige und

        - Rentner!

  • Was kann ich finanzieren?

    Grundsätzlich können Sie über unseren Partner eine Finanzierung für folgende Verwendungszwecke beantragen:


       - Erwerb Führerschein

       - Fahrlehrer-Ausbildung

       - Berufskraftfahrer-Ausbildung


  • Wann kann ich meinen Führerschein finanzieren?

    Grundsätzlich ist eine Führerscheinfinanzierung vor und während der Ausbildung möglich. Sie können wahlweise auch nur einen Teil des Führerscheins finanzieren.

  • Ihre Vorteile

    - Sie schonen Ihre Finanzen für ein Auto oder mehr.

    - Die Antragstellung ist völlig unkompliziert.

    - Zinsen fallen nur auf die tatsächliche Inanspruchnahme an.

    - Sie können ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.

    - Die Finanzierung ist auch nach begonnener Ausbildung noch möglich.

    - Sie können den Führerschein auch nur zum Teil finanzieren.

    - Sie brauchen keine besonderen Sicherheiten.

    - Unkomplizierte, einfache Online Kreditanfrage!

    - Es ist kein Weg zur Bank erforderlich!

  • Was muss ich tun?

    Wenn Sie sich für eine Anfrage zur Führerscheinfinanzierung entschieden haben können Sie entweder hier oder wahlweise das Finanzfair Banner anklicken.

    Anschließend werden Sie auf die Website zur Online-Kreditanfrage weitergeleitet. Die Rückmeldung der FinanzFair GmbH erfolgt in der Regel nach 1-2 Werktagen, wenn alle relevanten Daten vorliegen. Nach einer positiven Kreditrückmeldung wird der Kreditbetrag der Fahrschule gutgeschrieben und steht Ihnen zur Ausbildung zu Verfügung!


    Folgende Informationen zur Fahrschule müssen eingetragen werden:


    Name der Fahrschule: Fahrschule Hahn GmbH

    PLZ und Ort: 74855 Haßmersheim

    Fahrschüler: Ihr Vorname und Nachname (benötigen wir um Ihre Zahlung zuzuordnen)


Fördermöglichkeiten

Um Sie als Privatperson oder als Unternehmen zu unterstützen bieten wir Ihnen nachfolgend Möglichkeiten an, durch welche Sie Förderprogramme, finanzielle Entlastungen oder Kostenübernahmen beantragen können.

  • Förderung Agentur für Arbeit (AfA) / Jobcenter

    Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit / Jobcenter ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit / Jobcenter übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell gefördert werden. Bezuschusst werden können Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren, Fahrtkosten / Kosten für Unterbringung, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltskosten.


    Mehr Infos finden sie hier.

  • Förderung über WeGebAU

    Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung und zum Entgelt auch Fahrtkosten und Unterkünfte bei überregionalen Maßnahmen werden mitfinanziert.


    Wofür steht WeGebAU?

    WeGebAU ist die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Ziel des Programms der Agentur für Arbeit ist, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken. Dies wird durch eine geförderte Weiterbildung dieser Risikogruppen ermöglicht. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.


    Wer sind die geförderten Gruppen?

    (1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und

    (2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch

    (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.


    Welche Förderungen sind möglich?

    Bei den möglichen Förderungen handelt es sich um Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%).


    Welche Voraussetzungen gibt es?

    Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegen müssen.


    Antragstellung

    Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.


    Mehr Infos finden Sie hier.

  • Bildungsprämie

    Was ist die Bildungsprämie?

    Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.


    Wer wird gefördert?

    Erwerbstätige, wie z. B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.


    Was wird gefördert?

    Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind.


    Mehr Infos finden Sie hier.

  • BFD / SVG Soldatenversorgung

    Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist das „Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen“. Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden ehemalige Soldaten unterstützt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. 


    Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.

  • Förderung im Rahmen beruflicher Rehabilitation

    Unfall-Versicherungsträger wie z. B. die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen, Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100 Prozent der Kosten. 


    Mehr Infos finden Sie hier.

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